Wie lange darfst du abends den Rasen mĂ€hen? Das gilt in der Schweiz đĄ
Du kommst erst abends zur Gartenarbeit â aber darfst du um 19:30 Uhr noch den Rasen mĂ€hen?
Gerade im Sommer stellt sich vielen diese Frage. Denn: LĂ€rm stört, besonders in dicht bewohnten Quartieren. Was gilt also in der Schweiz? Und wie vermeidest du Ărger mit Nachbarn?
đ Was ist erlaubt?
Die LĂ€rmschutzverordnung des Bundes (LSV) verpflichtet zu RĂŒcksicht â besonders bei lĂ€rmintensiven TĂ€tigkeiten wie RasenmĂ€hen.
Zwar gibt es keine schweizweit einheitlichen Zeiten, doch viele Gemeinden haben Àhnliche Regeln:
Werktags: meist erlaubt von 07:00â12:00 und 13:00â20:00 Uhr
Samstags: vielerorts nur bis 17:00 Uhr
Sonn- und Feiertage: MĂ€hverbot
â Ausnahme oder Spezialfall? Die genauen Ruhezeiten stehen in deiner kommunalen LĂ€rmschutzverordnung â am besten auf der Website der Gemeinde nachsehen oder kurz telefonisch klĂ€ren.
đ§° Tipp: SpindelmĂ€her oder AkkumĂ€her sind deutlich leiser â das kann die Akzeptanz erhöhen, ersetzt aber keine rechtliche Grundlage.
Dein Garten soll Freude machen â nicht fĂŒr Frust im Quartier sorgen. Mit ein bisschen RĂŒcksicht und guter Planung bleibt der Rasen schön und die Nachbarn entspannt. Falls du lieber Zeit sparst, findest du auf handwerker.ch erfahrene Gartenprofis, die sich um alles kĂŒmmern â und dabei auch die Ruhezeiten einhalten.
đ Brauchst du einen neuen RasenmĂ€her? Frag am besten gleich einen Fachbetrieb in deiner NĂ€he â viele beraten dich auch zu leisen, umweltfreundlichen GerĂ€ten.
Vorsicht ist besser als Verwarnung đ
â Fazit:
RasenmĂ€hen nach Feierabend? Ja â aber nicht zu spĂ€t. In der Schweiz gilt meist 20 Uhr als Grenze. Danach droht Ărger. Werâs genau wissen will, checkt das kommunale Reglement â oder ĂŒberlĂ€sst die Arbeit einem Profi von handwerker.ch.
Alle Angaben, Bildquellen und Informationen sind unverbindlich und ohne GewĂ€hr. VerfĂŒgbarkeit, Ănderungen und IrrtĂŒmer jederzeit vorbehalten. Bildquellen: Bilder/Abbildungen/Firmenzeichen/etc. werden von den betreffenden Firmen direkt/indirekt öffentlich im digitalen Raum zur VerfĂŒgung gestellt und/oder sind digital öffentlich zugĂ€ngliche Abbildungen/Veröffentlichungen (z.B. als Screenshot) von deren Webseiten bzw. digitalen PrĂ€senzen und können fĂŒr Medien und Plattformen, z.B. fĂŒr die bessere Veranschaulichung von redaktionellen Inhalten, dienen. Wir nutzen in Teilen, zwecks Optimierung von redaktionellen Texten und Bildern, moderne, marktkonforme AI/KI (KĂŒnstliche Intelligenz) Maschinen.